Donnerstag, 16. Februar 2012

Schmerzfrei bei kurzen Interventionen in der ZNA

Eine kurzprozedurale Sedation und Analgesie in der Notaufnahme ist in vielen deutschen Notaufnahmen kein etablierter Standard. Häufig werden Patienten in den Aufwachraum des OPs oder auf die Intensivstation verlegt, um Prozeduren unter entsprechendem Monitoring durchzuführen.

Woran liegt dies? Die Voraussetzung einer standardisierten Überwachung, die reine Manpower und auch das Training des Notaufnahmepersonals sind nicht überall umgesetzt. Auch das dazu benötigte Wissen bei ärztlichem und nicht- ärztlichen Personal weist keinen hohen Druchdringungsgrad auf.

Deshalb finfe ich die Übersichtsarbeit von Smally et al. sehr interessant. Die Kollegen diskutieren die personellen Voraussetzung für die Durchführung einer prozeduralen Kurzsedation und -anästhesie in der Notaufnahme (1 Arzt für die Prozedur, 1 Arzt für die Steuerung der Analgosedierung, 1 Notfallpflegende für das Monitoring und die Überwachung und eine zusätzliche Kraft nicht-ärztliche Kraft). Ein geforderter Standard, der in vielen Notaufnahmen Deutschlands schlicht personell nicht möglich ist.

Dann gehen die Autoren auf verschiedene Substanzem ein: Eine Kombi von Opiat und Propofol, Midazolam und Ketamin sowie auch eine Kombi von Propofol und Ketamin ("Ketofol") stellen effektive und sichere Varianten dar.

Das Monitoring sollte die Herzfrequenz- und Blutdruckmessung, sowie die pulsoxymetrische Messung der Sauerstoffsättigung umfassen, die Messung der endexspiratorischen CO2 Messung wird kontrovers diskutiert, von den Autoren trotz fehlender klarer Studien empfohlen.

Sehr interessant ist die Passage über die Notwendigkeit von "Fasten" (nüchtern sein über 6h)vor der kurzprozeduralen Sedation: Diese geforderte Vorgehensweise bei der Allgemeinanästhesie (frühe Studien zur Narkoseeinleitung bei gynäkologischen OPs aus der Mitte des 20. Jahrhundert) ist offensichtlich nicht 1:1 auf kurzprozedurale Sedation in der Notaufnahme übertragbar (dort geringere Narkosetiefe). Die Schlußfolgerung lautet deshalb, wenn man Warten kann, sollte Fasten vor der Prozedur erfolgen, falls es nicht möglich ist, gilt dieses Vorgehen auch als sicher.

Spannende Publikation, wir haben noch einen weiten Weg vor uns.

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